Energieausweis

Seit 1.10.2007 regelt die EnEV 2007 die Einführung von Energieausweisen. Energieausweise sind je nach Gebäudeart und Bau Alter den potentiellen Käufern und Mietern vorzulegen.
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Energieberatung
Im Gegensatz zu den energetischen Nachweisen, wo die Freiheit des Erstellers durch öffentlich-rechtliche Vorschriften begrenzt ist, sind bei der Energieberatung die individuellen Fragen des Kunden Ausgangspunkt und Maßstab für unsere Leistung.
Energieberatung für Wohn- und Nichtwohngebäude ist eine Sachverständigen-Leistung.
Wichtig ist daher, dass Sie sich Zeit nehmen, um uns Ihre Erwartungen und Interessen umfassend darzustellen und präzise zu formulieren.
Häufige Aufgabenstellungen sind
- Thermographische Aufnahmen von der Gebäudehülle
- Energetische und technische Bewertung von Gebäude und Anlagen
- Berechnung von Einsparpotential (kWh, €, CO2), Kosten und Wirtschaftlichkeit unterschiedlicher Maßnahmen
- Beurteilung eines Sanierungsplanes
- Entwicklung eines Energiekonzeptes
- Möglichkeiten der Förderungen durch die KfW
Von der Aufgabe hängt es ab, ob wir Maßnahmen einzeln untersuchen und/oder Maßnahmenkombinationen, ob wir streng nach den Berechnungsvorschriften der einschlägigen Normen rechnen und/oder ein Abgleich der Bedarfsrechnung mit dem realen Energieverbrauch vornehmen.